Gebäudeversicherung Gewerbe

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Als wichtiger Baustein in der Absicherung des eigenen Vermögens und der Existenz ist die Gebäudeversicherung Gewerbe Betrieben ein großes Anliegen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen bei Schäden am Gewerbegebäude.

Die gewerbliche Gebäudeversicherung wird für Gebäude angeboten, deren Gewerbeanteil bei 50% oder mehr liegt. Unternehmer können damit Ihre gewerblich genutzten Gebäude gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser aber auch Einbruchdiebstahl sowie Elementarschäden absichern. Die optionale Allgefahren Deckung rundet den Versicherungsschutz ab. Wir zeigen Ihnen, wie die Gebäudeversicherung Gewerbe Betriebe umfangreich schützt. Sie ist die optimale Ergänzung zur Inventarversicherung und zur Gewerbehaftpflicht. Beim Gewerbeversicherung Vergleich finden Sie zudem weitere günstige Gewerbeversicherungen für Ihren Betrieb.

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  • Umfangreicher Schutz für Freiberufler und Gewerbebetriebe
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Die gewerbliche Gebäudeversicherung gibt es auch für kleine Gewerbeimmobilien. Wichtig ist lediglich, dass der Gewerbeanteil > 50% ist, damit die Versicherungsgesellschaften das Gebäude in der gewerblichen Gebäudeversicherung einstufen können. Liegt der Gewerbeanteil unterhalb dieser Grenze, wird das Gebäude in aller Regel im Tarif für Wohngebäude Versicherungen eingestuft.

Gewerblich genutzte Gebäude werden für gewöhnlich mit dem ortsüblichen Neubauwert versichert. Bei bestehenden Immobilien zeigt die Erfahrung, dass es nicht zu empfehlen ist die Versicherungssumme aus dem bestehenden Versicherungsvertrag einfach so zu übernehmen. Zu groß ist die Gefahr einer ursprünglich falsch ermittelten Summe. Aber auch Modernisierungsmaßnahmen oder Instandhaltungen, die in dieser Zeit stattfanden, können zu einer nicht mehr aktuellen Versicherungssumme führen. Wir empfehlen deshalb die Versicherungssumme auf jeden Fall noch einmal zu überprüfen, wenn Sie über den Wechsel Ihrer Gebäudeversicherung nachdenken.

Wogegen kann ich mich versichern?

Die gewerbliche Gebäudeversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz unter anderem bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder weitere Elementargefahren wie z. B. Überschwemmung für Ihre Betriebsgebäude und auch für die sonstigen Grundstücksbestandteile. Über verschiedene Zusatzbausteine kann dieser Versicherungsschutz bis hin zur Allgefahren Deckung ausgebaut werden.

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Naturgefahren

Welche Vorteile bietet ein Versicherungsmakler?

Als Versicherungsmakler helfen wir Ihnen dabei, eine passende gewerbliche Gebäudeversicherung zu finden, beraten Sie objektiv und unterstützen Sie ganz individuell bei der Entscheidungsfindung, welche für Sie die optimale Gebäudeversicherung für Ihre Gewerbegebäude ist. Regional bis überregional, von Heilbronn bis Hamburg. Gerne stehen wir Ihnen zum Thema Gewerbeversicherungen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Optimaler Gebäudeschutz für Büro-, Lager- oder Gewerbegebäude
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Grundsätzlich ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung unerlässlich. Die gewerbliche Gebäudeversicherung wird auch als Firmengebäudeversicherung oder Geschäftsgebäudeversicherung bezeichnet. Eine gewerbliche Gebäudeversicherung kann individuell gestaltet werden. So passt sich die Gebäudeversicherung Gewerbe Betrieben sehr flexibel an. Auch Einbauten, die durch den Eigentümer ins Gebäude eingebracht wurden, sind im Versicherungsschutz für gewöhnlich eingeschlossen. Hier gilt es allerdings gewisse Feinheiten zu beachten.

Gebäudeversicherung Gewerbe: Wie hoch sind die Kosten?

Die Frage, was eine gewerbliche Gebäudeversicherung kosten darf, kann man leider nicht pauschal beantworten. So spielen natürlich das Gebäudealter und die Konstitution des Gebäudes eine entscheidende Rolle. Auch die im Gebäude befindlichen Betriebe, werden zur Risikobeurteilung herangezogen. Darüber hinaus werden auch die in der näheren Umgebung befindlichen Unternehmen und Betriebe in die Risikobetrachtung mit einfließen. Diese können ein zusätzliches Risiko für Ihr Gebäude darstellen. Experten raten deshalb sich durch einen Fachmann beraten zu lassen. So finden Sie Ihre beste gewerbliche Gebäudeversicherung im Vergleich.

Versicherbar in der gewerblichen Gebäudeversicherung sind Betriebsgebäude, Lagerhallen, Bürogebäude, Produktionshalle und sonstige, gewerblich genutzte Gebäude und Immobilien.

  • Gebäude mit 50% und mehr Gewerbeanteil
  • Bürobetriebe (Bsp. Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit, Büroservice, Makler, …)
  • Fleisch- und Wurstverarbeitende Betriebe (Bsp. Fleischerei, Metzgerei, Räucherei, Schlachterei)
  • Handwerk (Bsp. Friseur, Kosmetik, Maurer, Maler, Trockenbau, …)
  • Händler (Bsp. Einzelhandel, Großhandel, Onlinehandel, Elektrohandel, Fahrradhandel, …)
  • Produzierende Betriebe (Bsp. Metallverarbeitung, Holzverarbeitung, Lebensmittelherstellung)
  • Hotel & Gastronomie (Bsp. Restaurant, Diskothek, Hotel, Gasthof)
  • Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage
Wer braucht eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Empfehlenswert ist die Gebäudeversicherung für alle Unternehmer, Gewerbetreibende und Geschäftsinhaber, die im Besitz einer eigenen Gewerbe-, Firmen- oder Unternehmensimmobilie sind. Versicherbar sind Betriebsgebäude, Lagerhallen, Bürogebäude, Produktionshalle und sonstige, gewerblich genutzte Gebäude und Immobilien, sofern die Gewerbefläche 50% der Gesamtfläche überschreitet:

  • Bürogebäude / Geschäftsgebäude
  • Industrie- / Gewerbehallen
  • Hotels / Restaurants
  • weitere auf Anfrage

Die gewerbliche Gebäudeversicherung ist für jeden Unternehmer mit eigenem Gebäude wichtig. Vorausgesetzt im Gebäude befindet sich der Betrieb oder die Produktionsstätte. Auch als Vermieter einer Gewerbeimmobilie benötigen Sie eine gewerbliche Wohngebäudeversicherung immer dann, wenn der Wohnflächenanteil in der Immobilie unter 50% liegt.

Die gewerbliche Gebäudeversicherung ist im Vergleich zur privaten Wohngebäudeversicherung ein sehr flexibles Produkt, in dem sich die einzelnen Gefahren separat absichern lassen. Nicht mit inbegriffen in der gewerblichen Gebäudeversicherung ist allerdings die Absicherung von Schaufenstern. Hier ist eine zusätzliche Glasversicherung nötig. Vermieter sparen häufig Kosten, in dem die Schaufensterverglasung nicht mit dem Gebäude versichert wird. Dies muss dann vom Mieter im Rahmen der Inhaltsversicherung übernommen werden.

Vielfach wird ein Gewerbegebäude nicht ausschließlich von einem Unternehmen genutzt, sondern es befinden sich noch weitere, weitervermietete Räumlichkeiten darin. Sollten durch einen Schadensfall Mietverluste entstehen, kommt die Gewerbegebäudeversicherung für den daraus resultierenden Schaden auf. Achten Sie deshalb für solchen Fällen auf die Mitversicherung von Mietverlust.

Photovoltaikanlagen in der Gewerbegebäudeversicherung!

Photovoltaikanlagen können optional entweder über die Gewerbegebäudeversicherung oder über eine separate Elektronikversicherung abgesichert werden. Wäre die Photovoltaikanlage nicht auf dem Hausdach sondern würde separat stehen, so wäre diese ausschließlich über eine Elektronikversicherung abzusichern.

Die richtige Versicherungssumme in der Gewerbegebäudeversicherung!

Am sinnvollsten ist es, Ihr Gebäude mit dem gleitenden Neuwert, d.h. dem heute ortsüblichen Bauwert, zu versichern. Aber auch der Zeitwert des Gebäudes könnte angesetzt werden als Versicherungssumme in der Gewerbegebäudeversicherung.

Gewerbegebäude mit erhöhtem Risiko

Bei einem Gewerbegebäude mit erhöhtem Risiko ist es oft nicht leicht, schnell und kurzfristig eine passende Lösung zu finden. Treffen mehrere Dinge aufeinander, kann es sogar (fast) unmöglich sein, eine Gewerbegebäude Versicherung für dieses Risiko abzuschließen.

In einem konkreten Fall handelte es sich um ein Gewerbegebäude, welches vom Eigentümer an eine Privatperson vermietet wurde. Der Mieter wiederum hat einzelne Zimmer untervermietet.

Die Untervermietung der Zimmer erfolgte ohne Rücksprache mit dem Vermieter und zudem stundenweise. Aus einer Mietwohnung wurde damit ein bordellähnlicher Betrieb. Demzufolge war es aus Sicht der Gewerbeversicherung ein Gewerbegebäude mit erhöhtem Risiko. Dem Vermieter wurde dies vom Mieter entsprechend gemeldet. Dieser hatte aus uns nicht bekannten Gründen vergeblich versucht den Mietvertrag aufzuheben. Die Meldung an den Gebäudeversicherer über diese Nutzungsänderung wurde versäumt.

Gewerbegebäude mit erhöhtem Risiko immer korrekt beim Versicherer melden

Nun kam es, wie es kommen musste. Es gab ein Feuer, welches einen erheblichen Schaden am Gebäude und am Dach verursachte. Der Gebäudeversicherer schickte zur Prüfung einen Sachverständigen. Dieser stellte fest, dass das Wohnhaus gar nicht wie angegeben als reines Wohnhaus genutzt wird. Stattdessen wird darin ein Gewerbe betrieben. Hätte die Gewerbeversicherung von diesen Umständen gewusst, wäre der Vertrag längst vom Gebäudeversicherer gekündigt worden. Rotlichtrisiken sind bei fast allen Versicherern ein nicht versicherbares Risiko.

Die Pflicht des Vermieters wäre es gewesen, diesen gefahrerhöhenden Umstand dem Versicherer zu melden. Der Versicherer hätte den Vertrag dann wohl gekündigt. Es hätte aber die Möglichkeit gegeben, sich rechtzeitig um eine passende gewerbliche Gebäudeversicherung zu kümmern. Das Gewerbegebäude mit erhöhtem Risiko wäre dann rechtzeitig und ausreichend versichert worden.

In diesem Fall hat der Versicherer lediglich 30% des Schadens übernommen. Das ist unserer Ansicht nach bei betreiben eines bordellähnlichen Betriebs im Gebäude sogar noch sehr kulant.  Im gleichen Atemzug wurde der Vertrag vom Versicherer gekündigt. Nun steht der Vermieter ohne Gebäudeversicherung für seine Immobilie da. Aufgrund des Vorschadens und des erhöhten Risikos, der noch nicht abgeschlossenen Sanierung und der bislang noch unklaren Brandursache machen wir uns kaum Hoffnung hier eine schnelle Lösung zu finden. Nichts desto trotz geben wir unser Bestes und klären die Möglichkeiten ab.