Berufshaftpflicht Gesundheitsberufe

Berufshaftpflicht Gesundheitsberufe

Als erstes Bundesland hat Brandenburg die EU-Richtlinie 2011/24/EU in Kraft gesetzt. Im Ergebnis bedeutet das, es besteht eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht Versicherung im Gesundheitswesen.

Auch Heilpraktiker und Dienstleister im Gesundheitswesen sind davon betroffen. Aber auch ohne diese Pflicht zur Versicherung ist die Berufshaftpflicht Gesundheitsberufen eine große Hilfe im Schadensfall und eine Gewerbeversicherung, die direkt bei Existenzgründung schon abgeschlossen werden sollte.

Berufshaftpflicht Gesundheitsberufe: Wer kann sich versichern?

Die Berufshaftpflicht ist grundsätzlich für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen zu empfehlen. Niemand sollte sich in einem Gesundheitsberuf oder einem zugehörigen Dienstleistungsberuf selbständig machen, ohne eine Berufshaftpflicht abgeschlossen zu haben. Nachfolgend finden Sie auszugsweise einige Tätigkeitsfelder, für die wir eine günstige Berufshaftpflicht im Gesundheitssektor anbieten können:

  • Alten- / Krankenpfleger, Ambulanter Pflegedienst, Ambulante Reha-Einrichtung, Krankenschwester
  • Ergotherapeut, Heileurythmist, Krankengymnast, Logopäde, Masseur, Motopäde, Physiotherapeut, Dentalhygieniker, Kuranstalt / Badeanstalt sowie die freien Gesundheitsberufe, wie z.B. Ernährungsberater, Yoga-Lehrer, Kinesiologe, Shiatsu-Therapeut, Ayurveda-Therapeut, Tai Chi- und Qigong-Therapeut
  • Fitness-Trainer, Personal-Trainer, Gesundheitsberater, Gesundheitspraktiker, Gesundheitspädagoge, Gesundheitstrainer
  • Kunsttherapeut
  • Psychologen, Psychotherapeuten und Psychologische Berater (keine Ärzte)
  • Heilpraktiker & Heilpraktiker (eingeschränkt auf Psychotherapie)
  • Kosmetiker, Kosmetiksalon, Nagelstudio
  • Fußpfleger / Podologen (medizinisch)
  • Tierheilpraktiker / -physiotherapeuten, Tierpsychologen, Huf- und Klauenpfleger
  • Geistheiler

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis entstehen kann. Die Berufshaftpflicht leistet entsprechend dem vereinbarten Versicherungsschutz für berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritte an Sie stellen. Dabei entspricht die Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme die maximale Versicherungsleistung. Versichert sind alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Nicht versichert sind Schäden, die Ihnen selbst passieren (Eigenschaden), Vorsatztaten oder auch Schäden, die nicht Ihrem berufsspezifischen Risiko entsprechen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.

Für das eigene Praxisinventar empfehlen wir den Abschluss einer günstigen Inventarversicherung.