Betriebshaftpflicht Fahrzeugaufbereitung

Betriebshaftpflicht Fahrzeugaufbereitung versichern

Betriebshaftpflicht Fahrzeugaufbereitung

Sie betreuen Fahrzeuge mit teils hohem Wert, holen diese ab, kümmern sich um die Pflege und bringen sie Ihren Kunden wieder zurück. Kommt es dabei zu einem Schaden, bietet die Betriebshaftpflicht Fahrzeugaufbereitung Betrieben Schutz.

Natürlich ist nicht jeder Schaden existenzgefährdend und man sollte es auch vermeiden, dem Versicherer Kleinstschäden zu melden. Dennoch können auch niedere 5-stellige Beträge sehr schmerzhaft sein und man ist froh, wenn die Betriebshaftpflicht Fahrzeugaufbereitung Betrieben in so einem Fall den Rücken freihält.


  • Versicherungssumme: Bis 10 Mio. Euro – Höhere Summen individuell auf Anfrage möglich
  • Clever sparen: Bis zu 50% und mehr beim Vergleich sparen
  • Zeitersparnis: Beratung und Kommunikation per Email und Telefon.

Wir empfehlen deshalb, sich frühzeitig, bereits bei Existenzgründung, um eine Betriebshaftpflicht für KFZ Pflege Betriebe zu kümmern.

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  • Umfangreicher Schutz für Freiberufler und Gewerbebetriebe
  • Existenzbedrohende Risiken günstig absichern
  • Versicherungsschutz so individuell wie Ihr Unternehmen

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Betriebshaftpflicht Fahrzeugaufbereitung: Wer kann sich versichern?

Grundsätzlich können die unterschiedlichen KFZ Berufe in einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede. Je nach Art der Tätigkeit werden spezielle berufsspezifische Risiken Beachtung finden müssen. Das bedeutet, es gibt unterschiedliche Tarifausprägungen für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche.

Auf dieser Internetseite soll es vor allem darum gehen, die passende Betriebshaftpflicht zu finden, wenn Sie sich mit einer Aufbereitung selbständig machen wollen. Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflicht für KFZ Betriebe bieten wir für die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten an:

  • Fahrzeugaufbereitung / Fahrzeugpflege
  • KFZ-SB-Waschcenter
  • KFZ-Selbsthilfewerkstatt
  • KFZ-Waschstraße
  • Sonstige zugehörige Tätigkeiten

Obgleich keine Versicherungspflicht besteht, empfehlen wir doch jedem, der sich Selbständig als Fahrzeugaufbereiter machen will, einen Betriebshaftpflicht Preisvergleich zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie im Klein-Gewerbe Autopflege ausüben wollen oder hauptberuflich über der Grenze eines Kleingewerbes hinaus.

Die Haftung als Betriebsinhaber!

Als Betriebsinhaber haften Sie für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen. Was vielen nicht bewusst ist: Sie haften auch mit Ihrem kpl. Privatvermögen, weil der Gesetzgeber eine unbegrenzte Haftung vorsieht. Als Inhaber des Unternehmens haften Sie sogar für die Fehler Ihrer Mitarbeiter in unbegrenzter Höhe. Die Haftung an sich kann eine Betriebshaftpflicht Fahrzeugaufbereitung Betrieben nicht nehmen, wohl aber die finanziellen Folgen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens übernehmen. Mögliche Schäden können dabei u.a. sein:

  • Kosten für Nutzungsausfall
  • Neuanschaffung
  • Wiederherstellung und daraus resultierende Vermögensschäden
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
  • Arzt- und Krankenhauskosten
  • Verdienstausfall, Schmerzensgeld,

Die Leistung im Schadensfall umfasst dabei u.a. die Überprüfung der Schadenersatzansprüche bis hin zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Ihnen gegenüber. Berechtigte Ansprüche hingegen werden entsprechend dem vereinbarten Betriebshaftpflicht Tarif beglichen. So haben Sie lange Freude an Ihrer Selbständigkeit als Fahrzeugpflege Betrieb.