Produkthaftpflicht Versicherung

Produkthaftpflicht Versicherung für Hersteller

Produkthaftpflicht und erweiterte Produkthaftpflicht

Als Unternehmer haften Sie für Schäden, die durch Ihr Fehlerhaftes Produkt verursacht werden. Auch Händler sind davon betroffen. Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes können nämlich auch Importeure, sogenannte Quasi Hersteller, sein.

Unter anderem leistet die Produkthaftpflichtversicherung bei Personen-, Sachschäden, dem Fehlen vereinbarter Eigenschaften oder auch für Prüf- und Sortierkosten. Sie ist für Hersteller die optimale Ergänzung zur Gewerbehaftpflicht.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Produkt Haftpflichtversicherung?

Wer braucht eine solche Absicherung?

Welche Schäden werden übernommen?

Was ist eine Produkthaftpflicht Versicherung?

In Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung gehört die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung zu einer der wichtigsten Komponenten für alle Hersteller Betriebe. Sie übernimmt die Kosten für Schadenersatzforderungen, die Ihnen oder Ihrem Unternehmen durch fehlerhafte Produkte entstehen, bei denen einem Dritten ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist.

In Ergänzung dazu werden Vermögensschäden über eine sogenannte erweiterte Produkthaftpflicht abgesichert. Finanzielle Schäden durch einen Produktrückruf sind über eine Rückrufkostenversicherung abzusichern, weil diese sowohl in der Betriebshaftpflicht Versicherung als auch in der (erweiterten) Produkthaftpflicht Versicherung nicht abgesichert werden.

Wie hoch sind die Produkthaftpflichtversicherung Kosten?

Um zu erfahren, wie hoch die Produkthaftpflichtversicherung Kosten sind empfehlen wir grundsätzlich einen Produkthaftpflichtversicherung Vergleich. Wir empfehlen das deshalb, weil nicht jeder Versicherer für jede Branchen und Tätigkeitsfelder eine passende Lösung anbietet. Während Kleingewerbe Treibende (Bsp. Herstellung von Eis und Verkauf in einem Imbiss Wagen) eine günstige Gewerbehaftpflicht inklusive Produkthaftpflicht bereits für weniger als 200,– EUR im Jahr erhalten können, steigt bei größeren Unternehmen oder komplexeren und risikobehafteteren Bereichen die Prämie schnell in 4-stellige Beträge oder höher.

Nun will man als Selbständiger natürlich seine Produkthaftpflichtversicherung Kosten möglichst gering halten ohne dabei auf Leistung verzichten zu müssen. Und genau deshalb empfehlen wir Ihnen einen Produkthaftpflicht Vergleich.

Wer braucht eine Produkthaftpflichtversicherung?

Sie als Hersteller haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Produkte auch wirklich sicher sind. Wer Produkte herstellt, muss die möglichen Gefahren, die von dem Produkt ausgehen, möglichst gering halten. Sie müssen dafür sorgen, dass Schäden beim späteren Benutzer nicht vorkommen. Somit darf kein fehlerhaftes Produkt in Umlauf gebracht werden. Bei einem dennoch auftretenden Schaden müssen Hersteller, aufgrund der Beweislastumkehr, Ihre Unschuld beweisen. Ob zudem eine erweiterte Produkthaftpflicht benötigt wird, lässt sich durch eine individuelle Risikoprüfung klären.

Grundsätzlich kann man deshalb sagen, Hersteller von Produkten und Waren benötigen eine Produkthaftpflichtversicherung, weil Ihr Unternehmen für Schäden haftet, die durch das von Ihnen hergestellte Produkt entstehen. Hersteller im eigentlichen Sinne können aber auch Importeure sein, die ein Produkt aus dem nicht EU Ausland importieren und verkaufen. Auch Händler, die ein Produkt zukaufen, dieses aber dann mit einem eigenen Label versehen (unter eigenem Namen verkaufen) benötigen eine Produkthaftpflichtversicherung.

Unsere Empfehlung für die erweiterte Produkthaftpflicht

Die erweiterte Produkthaftpflicht Versicherung ist immer dann zu empfehlen, wenn:

  • Ihr Produkt mit dem Produkt eines Dritten (Bsp. Ihr Abnehmer) vermischt / verarbeitet wird und nicht mehr trennbar ist oder aus wirtschaftlichen Gründen sich nicht trennen lässt.
  • Ihr Produkt irgendwo ein-/ausgebaut werden kann.
  • Sie Maschinen herstellen, mit denen Ihr Abnehmer oder Dritte wiederum andere Produkte be-/verarbeiten oder herstellen.
  • Ihre Produkte weiterbe-/verarbeitet werden (ohne Vermischung mit anderen Produkten)

Hersteller von Produkten und Waren haften demnach für alle Schäden aus Produktmängeln. Auch dann, wenn kein konkretes Verschulden nachgewiesen wird. Der Geschädigte kann sogar Schmerzensgeld geltend machen. Auch hierfür muss der Verursacher dann gerade stehen. 

Die Haftung als Unternehmen ist unbegrenzt, was die Notwendigkeit dieser Versicherung unterstreicht. Besteht das Risiko solcher Schäden, ist eine Produkthaftpflichtversicherung als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung unabdingbar.

Wann greift die Produkthaftpflicht?

Produkthaftpflichtversicherungen werden im Detail unterschieden in eine konventionelle Produkt Haftpflichtversicherung und die erweiterte Produkthaftpflicht Versicherung. Über eine konventionelle Produkthaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen in Bezug auf einen Personen- oder Sachschaden, der durch Ihr Produkt verursacht wurde.

  • Personen- & Sachschäden
  • Fehlen vereinbarter Eigenschaften
  • Prüf- u. Sortierkosten / Aus- u. Einbaukosten

Vermögensschäden müssen über eine erweiterte Produkthaftpflicht abgesichert werden. Beim Gewerbeversicherung Vergleich erfahren Sie, worauf es an kommt. Hierunter können beispielsweise Prüf- und Sortierkosten oder auch die Kosten für Aus- und Einbau fallen.

Wer ist Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetz?

Zitat §4 Produkthaftungsgesetz (Stand 2012):

(1) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.

(2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.

(3) Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant als dessen Hersteller, es sei denn, daß er dem Geschädigten innerhalb eines Monats, nachdem ihm dessen diesbezügliche Aufforderung zugegangen ist, den Hersteller oder diejenige Person benennt, die ihm das Produkt geliefert hat. Dies gilt auch für ein eingeführtes Produkt, wenn sich bei diesem die in Absatz 2 genannte Person nicht feststellen läßt, selbst wenn der Name des Herstellers bekannt ist.

Welche Vorteile bietet ein Versicherungsmakler?

Wir helfen Ihnen, eine passgenaue Produkthaftpflicht zu finden, beraten und unterstützen objektiv und individuell bei der Entscheidungsfindung, welche Lösung zu Ihnen und Ihrem Betrieb passt. Das Ganze nicht nur regional, sondern auch überregional und Bundesweit.

  • Optimaler Haftpflichtschutz für Produzenten und Importeure
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  • Telefonische Beratung durch Versicherungsexperten

Eine Produkthaftpflicht Versicherung bietet Versicherungsschutz bei Schäden durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse und sonstige Leistungen – diese Art von Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert.