Berufshaftpflicht Ärzte

Berufshaftpflicht Ärzte

Berufshaftpflicht Ärzte: Sie sind Vertrauensperson und tragen täglich große Verantwortung. Auch einem erfahrenen Mediziner können Fehler unterlaufen oder Missgeschicke passieren. Die Auswirkungen können juristisch und finanziell enorm sein.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ So steht es im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Ganze gilt sowohl im beruflichen wie auch im privaten Bereich.

Inhaltsübersicht

Bei der Berufshaftpflicht für Ärzte ist es wie bei anderen Gewerbeversicherungen auch. Sie schützt Sie nicht vor einem Schaden, sondern stärkt Ihnen den Rücken, wenn Patienten sich durch Sie falsch behandelt fühlen und rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Mehr dazu beim Berufshaftpflicht Vergleich.

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Berufshaftpflicht Ärzte: Pflichtversicherung

Lediglich eine eigene günstige Privathaftpflicht abzuschließen reicht nicht aus. Sie benötigen auch eine Berufshaftpflicht für Ärzte. Während die Privathaftpflicht, wie der Name schon sagt, im Privatbereich gilt, stellt sich die Berufshaftpflicht Ärzten im beruflichen Alltag zur Seite. Das ist deshalb so wichtig, weil auch im Berufsalltag Dritte zu Schaden kommen können und diese Schäden nicht Bestandteil Ihrer Privathaftpflicht Versicherung sind, sehr wohl aber Ihre Existenz gefährden können.

Nicht nur weil die Berufshaftpflicht Ärzte umfangreich schützt ist sie so wichtig, sondern auch deshalb, weil die Berufshaftpflicht für Ärzte Pflicht ist. Sie sind verpflichtet eine Berufshaftpflicht für Ärzte abzuschließen (Pflichtversicherung) und vor allem auch aufrecht zu erhalten. So schreibt es das Heilberufe-Kammergesetzt für Ärzte, die Ihren Beruf ausüben wollen, vor. Ein Restrisiko kann sich aber auch für angestellte Ärzte oder einen Arzt im Ruhestand ergeben. Auch hier ist der Abschluss einer Arzthaftpflicht zu empfehlen.

Was kann passieren?

Ein falsch verschriebenes Medikament kann schnell hohe Kosten verursachen. Heilbehandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall – die Kosten können enorm sein, die in so einem Fall auf Sie zukommen.

Aber auch, wenn Sie als Arzt Angestellt sind beim Verlust eines Schlüssels. Der Austausch für eine kpl. Schließanlage des Krankenhauses, in dem Sie angestellt sind, kann so teuer werden, dass Ihr Konto ganz schön ins Wanken gerät.

In beiden Fällen käme die Berufshaftpflicht Ärzte zu Hilfe und übernähme die Kosten. Zudem wäre die private Haftpflicht, oft Beitragsneutral, in der Arzthaftpflicht integriert. Weil die Berufshaftpflicht Arzt und Ärztin umfangreich schützt, darf sie als Grundlage der Absicherung auf keinen Fall fehlen. Ihr Abschluss sollte auf jeden Fall Pflicht für Ärzte sein.

Mit unserem Berufshaftpflicht Vergleich zeigen wir Ihnen, wie eine Berufshaftpflicht Ärzte umfangreich schützt und auch wie Sie eine günstige Privathaftpflicht in den Versicherungsschutz mit einschließen können.

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftung, die aus Ihrer Tätigkeit als Arzt entstehen kann. Die Berufshaftpflicht leistet eine Entschädigungszahlung bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal aber bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Beachten Sie beim Berufshaftpflicht Ärzte Vergleich deshalb die Leistungen und die dafür vorgesehenen Deckungssumme. Achten Sie aber nicht nur auf die Summen für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Es ist beim Berufshaftpflicht Ärzte Vergleich auch wichtig, dass Sie sich mit allen Leistungspunkten auseinander setzen. Hier steckt häufig der Teufel im Detail.

Die Aufgabe der Berufshaftpflicht für Ärzte ist aber nicht nur Schäden zu bezahlen. Primäre Aufgabe ist es vielmehr, den Schadenersatzanspruch erst einmal zu prüfen. Kommt der Versicherer zu dem Entschluss, dass die Forderung des Anspruchstellers nicht gerechtfertigt ist, wird man diese von Ihnen abwenden. Kommt es zu einem Rechtsstreit übernimmt die Berufshaftpflicht für Ärzte auch die Gerichtskosten. Diese Abwehrfunktion wird auch passiver Rechtsschutz genannt.

Nicht versichert hingegen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder auch Schäden, die nicht Ihrem Berufsbild entsprechen oder nicht dem versicherten Risiko zugeordnet werden können. Es ist deshalb wichtig, sich vorher ein genaues Bild über seine Tätigkeit zu machen.

Versichert sind Sie als Praxisinhaber, Ihre Mitarbeiter (auch angestellte Ärzte) und sonstige Erfüllungsgehilfen (z.B. Praktikanten, Ferienjobber, …)

Angestellte Ärzte

Die unterschiedlichen Ausgangssituationen bei der ärztlichen Behandlungssausübung haben eine entsprechend unterschiedliche Ausprägung der Versicherungsschutz-Erfordernisse bei der Ärztehaftpflicht zur Folge. Am unfangreichsten stellt sich dieses Erfordernis bei der Ärztehaftpflicht von niedergelassenen Medizinern mit Personal dar. Hier sollte der Arzt nicht nur das eigene Handeln absichern, sondern auch das Handeln seiner Angestellten. Die meisten Tarife in der Arzthaftpflichtversicherung berücksichtigen bereits im Beitrag eine gewisse Anzahl an angestellten Ärzten. Für mögliche Schäden im Privatbereich, etwa bei Gratisbehandlungene im Bekanntenkreis, empfiehlt sich eine vergleichsweise kostengünstige Restrisiko-Versicherung.

Für angestellte Ärzte besteht ein Anstellungsverhältnis in einer Praxis, einem Krankenhaus oder einem medizinischen Versorgungszentrum. Sie haben keinen Vertragsarztstatus, sind aber im Arztregister eingetragen und somit Mitglieder der kassenärztlichen Vereinigung. Angestellte Ärzte können beispielsweise sein:

Assistenzärzte, Allgemeinmediziner, Amtsarzt, Anästhesist, Arbeitsmediziner, Augenarzt, Chirurg, Dermatologe, Gynäkologe, HNO-Arzt, Internist, Kardiologe, Nephrologe, Kieferorthopäde, Kinderarzt, MKG-Chirurg, Neurochirurg, Neurologe, Notarzt, Nuklearmediziner, Oralchirurg, Orthopäde, Pathologe, Psychiater, Psychotherapeut, Radiologe, Röntgenologe, Rechtsmediziner, Rehabilitative Medizin, Unfallchirurg, Urologe, Zahnarzt, Zahnmediziner

Wir empfehlen angestellten Ärzten einen Ärzte Versicherung Vergleich für deren Regressrisiko.

Besonderheit bei angestellten Ärzten

Ein angestellter Arzt ist in aller Regel über den Arbeitgeber im Rahmen seiner Tätigkeit versichert. Aber Achtung – nimmt Sie im Schadensfall der Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung in Regress, sind Sie gut beraten, wenn zusätzlich eine private Ärztehaftpflichtversicherung für diesen Fall abgeschlossen wurde. Auch freiberufliche Tätigkeiten, die neben der Tätigkeit als angestellter Arzt ausgeübt werden, müssen Sie separat versichern. Hierunter können auch Praxisvertretungen fallen oder Notfalldienste.

Man kann also sagen, die Ärztehaftpflicht von an Krankenhäusern angestellten Ärzten ist üblicherweise über die Arbeitgeber abgedeckt. Dieser nach Dienststellung oft in seinem Abdeckungsumfang variierende Schutz erstreckt sich aber zumeist lediglich auf Fälle leichter Fahrlässigkeit und stellt den Arbeitgeber bei durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden frei. Diese Lücke sollten die betroffenen Ärzte unbedingt durch eine Ergänzungsversicherung abdecken. Bei zusätzlicher privatärztlicher Berufsausübung ist auch für angestellte Ärzte eine Zusatzversicherung erforderlich. Mehr dazu erfahren Sie beim Berufshaftpflicht Ärzte Vergleich.

Niedergelassene Ärzte

Niedergelassene Ärzte sind Ärzte mit eigener Praxis. Es können weitere angestellte Ärzte beschäftigt werden, sofern die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sichergestellt werden kann. Die Vorgaben zur Bedarfsplanung und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte sind zu beachten. Die Eintragung in ein Arztregister der kassenärztlichen Vereinigung ist Voraussetzung. Niedergelassene Ärzte können beispielsweise sein:

Allgemeinmediziner, Anästhesist, Arbeitsmediziner, Augenarzt, Chirurg, Dermatologe, Gynäkologe, HNO-Arzt, Internist, Kardiologe, Nephrologe, Kieferorthopäde, Kinderarzt, MKG-Chirurg, Neurochirurg, Neurologe, Notarzt, Nuklearmediziner, Oralchirurg, Orthopäde, Unfallchirurg, Pathologe, Psychiater, Psychotherapeut, Radiologe, Röntgenologe, Rechtsmediziner, Rehabilitative, Medizin, Urologe, Zahnarzt

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Honorar Ärzte

Honorarärzte üben ihre Tätigkeit i.d.R. ohne eigene Praxis, ohne bestehendes Angestelltenverhältnis und ohne vertragsärztliche Zulassung aus. Sie sind gegen ein vereinbartes Honorar, oftmals zeitlich begrenzt, in Kliniken und Praxen tätig. Es können parallel bestehende Teilzeitarbeitsverhältnisse für verschiedene Auftraggeber bestehen, die sowohl ambulant als auch stationär ausgeübt werden können. Als Honorararzt tätig werden können: Angestellt Ärzte, Fachärzte in Elternzeit/ vorübergehend ohne Anstellung/ im unruhigen Ruhestand, niedergelassene Ärzte neben der eigenen Praxis, freiberufliche Ärzte. Honorarärzte können beispielsweise sein:

Allgemeinmediziner, Amtsarzt, Anästhesist, Arbeitsmediziner, Augenarzt, Chirurg, Dermatologe, Gynäkologe, HNO-Arzt, Internist, Kardiologe, Nephrologe, Kieferorthopäde, Kinderarzt, MKG-Chirurg, Neurochirurg, Neurologe, Notarzt, Nuklearmediziner, Oralchirurg, Orthopäde, Unfallchirurg, Pathologe, Psychiater, Psychotherapeut, Radiologe, Röntgenologe, Rechtsmediziner, Rehabilitative Medizin, Urologe, Zahnarzt, Zahnmediziner

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34 Facharztgebiete in Deutschland

Es gibt in Deutschland insgesamt 34 Facharztrichtungen (Quelle: Bundesärztekammer). Allen bekannt ist die Allgemeinmedizin, umgangssprachlich auch als Allgemeinarzt oder Hausarzt bezeichnet, die Urologie oder auch die Gynäkologie (Frauenheilkunde und Geburtshilfe). Darüber hinaus gibt es aber viele weitere Fachgebiete. Diese werden in der Muster Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer definiert.

  1. Allgemeinmedizin (Hausarzt)
  2. Anästhesiologie
  3. Anatomie
  4. Arbeitsmedizin (Betriebsmedizin)
  5. Augenheilkunde
  6. Biochemie
  7. Chirurgie
    • Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie
    • Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie
    • Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie
    • Facharzt/Fachärztin für Kinderchirurgie
    • Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie
    • Facharzt/Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
    • Facharzt/Fachärztin für Thoraxchirurgie
    • Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie
  8. Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologie)
    • Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
    • Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
    • Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
    • Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
  9. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  10. Haut- und Geschlechtskrankheiten
  11. Humangenetik
  12. Hygiene und Umweltmedizin
  13. Innere Medizin
    • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin
    • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie
    • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
    • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie
    • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
    • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie
    • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie
    • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie
    • Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie
  14. Kinder- und Jugendmedizin
    • Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
    • Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie
    • Schwerpunkt Kinder-Kardiologie
    • Schwerpunkt Neonatologie
    • Schwerpunkt Neuropädiatrie
  15. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  16. Laboratoriumsmedizin
  17. Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
  18. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  19. Neurochirurgie
  20. Neurologie
  21. Nuklearmedizin
  22. Öffentliches Gesundheitswesen
  23. Pathologie
    • Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie
    • Facharzt/Fachärztin für Pathologie
  24. Pharmakologie
    • Facharzt/Fachärztin für Klinische Pharmakologie
    • Facharzt/Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie
  25. Phoniatrie und Pädaudiologie
  26. Physikalische und Rehabilitative Medizin
  27. Physiologie
  28. Psychiatrie und Psychotherapie
    • Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
    • Schwerpunkt Forensische Psychiatrie
  29. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  30. Radiologie
    • Facharzt/Fachärztin für Radiologie
    • Schwerpunkt Kinderradiologie
    • Schwerpunkt Neuroradiologie
  31. Rechtsmedizin
  32. Strahlentherapie
  33. Transfusionsmedizin
  34. UrologieFacharzt/Fachärztin für GefäßchirurgieAllgemeinmedizin (Hausarzt)

Obgleich für alle eine Versicherungspflicht besteht, können wir nur für ausgewählte Fachbereiche die Berufshaftpflicht für Ärzte anbieten. Wir bieten z.B. für Gynäkologen mit aktiver Geburtenhilfe keine Tarife an. Unsere Empfehlung ist deshalb, sich in einem kurzen Telefon mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir klären können, ob und welche Arzthaftpflicht wir für Sie anbieten können.

Zusatz-Weiterbildungen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Zusatz-Weiterbildungen, die ein Fachgebiet erweitern / ergänzen. Auch hier finden Sie für viele davon bei uns eine günstige Berufshaftpflicht für Ärzte.

  • Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement
  • Zusatz-Weiterbildung Akupunktur
  • Zusatz-Weiterbildung Allergologie
  • Zusatz-Weiterbildung Andrologie
  • Zusatz-Weiterbildung Balneologie und Medizinische Klimatologie
  • Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Dermatopathologie
  • Zusatz-Weiterbildung Diabetologie
  • Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Geriatrie
  • Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
  • Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie
  • Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie
  • Zusatz-Weiterbildung Homöopathie
  • Zusatz-Weiterbildung Immunologie
  • Zusatz-Weiterbildung Infektiologie
  • Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Nephrologie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Pneumologie
  • Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Rheumatologie
  • Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene
  • Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie
  • Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin
  • Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie
  • Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik
  • Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
  • Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
  • Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie
  • Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Phlebologie
  • Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie
  • Zusatz-Weiterbildung Plastische und Ästhetische Operationen
  • Zusatz-Weiterbildung Proktologie
  • Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse
  • Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
  • Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen
  • Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
  • Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Kinder- und Jugendurologie
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Orthopädische Chirurgie
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie
  • Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie
  • Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung
  • Zusatz-Weiterbildung Transplantationsmedizin
  • Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin

Guter Versicherungsschutz muss nicht teuer sein. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine passende Ärzteversicherung für Sie finden können.

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