Gewerbehaftpflicht Schaden

Eine Gewerbehaftpflicht Versicherung schließt man ab, damit diese im Falle eines Gewerbehaftpflicht Schaden entweder die Kosten des Schadens übernimmt oder aber ungerechtfertigte Ansprüche von einem fern hält. Heute erreicht uns der Anruf eines Kunden, dass der Schaden bereits seit längerem bei der Gewerbehaftpflicht Versicherung gemeldet sei, es aber bisher keine weiteren Rückfragen des Versicherers gab.

Diese Tatsache war für unseren Kunden befremdlich, was dazu führte, dass er bei uns anrief und um Klärung bat. Er schilderte uns noch einmal telefonisch den Hergang und bat uns als betreuenden Versicherungsmakler um Unterstützung in diesem Fall. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten hier mit Rat aber vor allem auch mit Tat zur Seite.

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Gewerbehaftpflicht Schaden unverzüglich melden

Nach einem kurzen Telefonat mit dem Schadensachbearbeiter konnten wir unseren Mandanten beruhigen. Die Schadennummer wurde bereits vergeben und  der Versicherer seiner Gewerbeversicherung hatte den Geschädigten bereits kontaktiert und um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Das war deshalb möglich, weil der Schädiger, also unser Mandant, die Daten zum Schadenhergang alle fein säublich benannt hatte und es damit für den Versicherer problemlos möglich war, diesen nachzuvollziehen. Somit gab es keinerlei Rückfragen bei unserem Mandanten.

Das zeigt uns wieder einmal, wie wichtig es ist, dass im Falle eines Gewerbehaftpflicht Schaden die Meldung zügig und detailliert erfolgen soll. Zum einen, weil es dann zu möglichst wenigen Rückfragen kommt, aber auch deshalb, weil die Abläufe es notwendig machen, auch die andere Seite, den Geschädigten, zu hören. Da sich dieser Punkt erfahrungsgemäß in die Länge ziehen kann, weil nicht sofort auf das Schreiben der Versicherung reagiert wird, ist es wichtig einen Gewerbehaftpflicht Schaden zügig zu melden. So vermeiden Sie zumindest von Ihrer Seite eine unnötige Verzögerung und müssen sich später nichts vorwerfen lassen.