Clever sparen, wenn Sie Ihren KFZ Betrieb versichern
Versicherungen für KFZ Betriebe werden aktuell von uns nicht angeboten. Die Angaben auf dieser Seite sind möglicherweise daher nicht aktuell!
KFZ Betrieb versichern: Wer sich mit einem KFZ Betrieb selbständig macht oder vielleicht bereits selbständig ist kennt das: Schäden oder Tätigkeiten, die am übernommenen Fahrzeug verursacht werden, sind in der normalen Betriebshaftpflicht Versicherung ausgeschlossen.
Probefahrten, Hagelschäden oder auch Schäden am Fahrzeug beim Rangieren. Wer seinen KFZ Betrieb versichern will kommt um eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung nicht umhin.
KFZ Betrieb versichern: KFZ-Handel- und Handwerkversicherung
Wir empfehlen die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung jedem, der gewerblich mit Fahrzeugen handelt oder handwerklich daran arbeitet. Dazu gehört auf jeden Fall die KFZ Werkstatt, KFZ Lackierereien, Betriebe der Karosserie und Fahrzeugtechnik, Reifenhändler mit Montage, uvm.
- KFZ Werkstatt
- KFZ Lackiererei
- Karosseriebau Betriebe
- Reifenhändler mit Montage
- Autohandel
- Handel mit Gebrauchtwagen
- uvm.
Sie stellt vom Grundsatz her eine gewöhnliche KFZ-Versicherung dar. Allerdings wird hier nicht nur ein konkretes Fahrzeug versichert, das wäre für einen KFZ Betrieb viel zu umständlich. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung gilt für alle Fahrzeuge, für die der KFZ Betrieb die Verantwortung trägt. (Bsp. Fahrzeuge, die Ihnen von Kunden zur Reparatur überlassen wurden).
Rote Kennzeichen
Abzugrenzen davon sind die ständige roten Kennzeichen. Diese decken nur Schäden an dem Fahrzeug ab, an dem Sie montiert sind. Als Nachweis muss jedes Fahrzeug, an dem die Schilder montiert werden, im Fahrtenbuch notiert werden. Hierbei handelt es sich um eine behördliche Vorschschrift.
Wie bei der normalen KFZ-Versicherung auch, können Sie, wenn Sie Ihren KFZ Betrieb versichern, entscheiden zwischen:
- Haftpflicht-Versicherung
- Teilkasko-Versicherung
- Vollkasko-Versicherung
Mögliche Bausteine, die vereinbart werden können sind, wenn Sie Ihren KFZ Betrieb versichern:
- ständiges rotes Kennzeichen („06er Nummer“)
- Werkstattrisiko – Schutz für Fahrzeuge in Werkstattobhut. Vorsicht: die Zusatzversicherung für das KFZ-Handwerk als Anhängsel Ihrer Betriebshaftpflicht genügt nicht. Sie kommt nur für handwerkliche Tätigkeitsschäden auf aber nicht für Schäden beim Rangieren, Unfälle, usw.)
- Handelsrisiko – Schutz für Ihren Fahrzeugbestand (Fahrzeug als Handelsware) in Showroom oder auf dem Platz.
Versichert sind in der Haftpflicht-Versicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden immer dann, wenn diese durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. Auch Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Heilkosten oder Sachverständigenkosten gehören dazu.
Brand oder Explosion sind hingegen ebenso Bestandteil der Teilkasko-Versicherung, wie Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder auch Überschwemmung. Diebstahl und Raub gehören ebenso in die Teilkasko-Versicherung, wie Bruchschäden an der Verglasung oder Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Zu beachten ist hier, dass in der Teilkasko-Versicherung die Folgeschäden eines Marderbisses häufig ausgeschlossen sind. Hier steckt der Teufel im Detail.
Die Vollkasko-Versicherung leistet auch bei selbstverschuldeten Unfällen, sowie mutwilligen oder böswilligen Handlungen Dritter. Exemplarisch sei hier Vandalismus benannt. Achtung: Verschleiß und Abnutzung sind ebenso nicht versichert, wie auch Betriebs- oder Motorschäden.
Zusatzhaftpflicht für das KFZ-Handwerk
Aus Sicht der Versicherung fallen Arbeiten an zulassungspflichtigen Fahrzeugen in den Bereich der Tätigkeitsschäden. In gewöhnlichen Haftpflichttarifen sind diese Schäden für KFZ-Betriebe allerdings ausgeschlossen. Eine Fahrzeugaufbereitung beispielsweise, die vor allem an einem Fahrzeug arbeitet, hätte für die eigentliche Tätigkeit damit also keinen Versicherungsschutz. Die gleiche Situation hätten wir auch bei einer KFZ-Werkstatt, die in primär Fahrzeuge bearbeitet und repariert. Schäden, die man bei der Bearbeitung der Fahrzeuge verursacht wären damit also nicht versichert. Hier wird der zusätzliche Einschluss der Zusatzhaftpflicht für das KFZ-Handwerk nötig.
KFZ Betrieb versichern: Was kann passieren?
Es gibt vielerlei Schadenszenarien, doch nicht alle verursachen einen hohen Schaden. Wir empfehlen aus verschiedenen Gründen, auf die Meldung von Kleinstschäden beim Versicherer zu verzichten. So kann vermieden werden, dass der Vertrag möglicherweise aus Gründen der Schadenhäufig vom Versicherer gekündigt wird oder die Betriebshaftpflicht Kosten wegen zu vieler Schäden ansteigen. Das soll nicht bedeuten, dass auf eine Betriebshaftpflicht verzichtet werden kann. Es ist dennoch wichtig, dass Sie Ihren KFZ Betrieb versichern.
- Probefahrt mit dem Kundenfahrzeug
- Probefahrt mit dem Handelsfahrzeug
- Diebstahl
- Hagelschlag
- Sturz von der Hebebühne
- uvm.
So können Schäden am fremden Fahrzeug entstehen, wenn Sie eine Probefahrt mit dem Kundenfahrzeug unternehmen. Angenommen während einer Probefahrt schätzen Sie eine Kurve falsch ein und das Heck bricht aus. Das Fahrzeug stellt sich quer und ein weiteres Fahrzeug. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt übernimmt hier den Schaden am fremden Fahrzeug als auch am Fahrzeug Ihres Kunden. (Haftpflicht – Schaden am fremden Fahrzeug, Vollkasko – Schaden am Fahrzeug des Kunden)
Probefahrten und mehr
Aber auch bei einer Probefahrt mit einem Handelsfahrzeug ist der entsprechende Versicherungsschutz wichtig. Rote Kennzeichen werden hier auf jeden Fall benötigt, damit Ihre Kunden die Probefahrt auch wirklich genießen können. Zudem ist die Haftpflichtversicherung in solchen Fällen eine Pflichtversicherung.
Obgleich das Grundstück an einer viel befahrenen Straße liegt und das Grundstück gut ausgeleuchtet ist, wurden in der Nacht an mehreren Fahrzeugen die teuren Alufelgen und diverse Nebelscheinwerfer entwendet. Die KFZ-Handelund Handwerkversicherung übernimmt diesen Schaden (Teilkaskodeckung).
Ebenfalls vielen KFZ Betrieben ein Dorn im Auge sind Hagelschäden. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt auch diese Schäden (Teilkaskodeckung).
Der Sturz von der Hebebühne kommt zwar seltener vor, führt aber direkt zu sehr hohen Kosten. Auch hier greift wieder der Schutz der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung (Vollkaskodeckung).
In Anbetracht der Tatsache, dass die Kosten für einen entstandenen Schaden je nach Fahrzeug sehr hoch sein können, empfehlen wir grundsätzlich rechtzeitig seinen KFZ Betrieb zu versichern.