Betriebshaftpflicht Winterdienst

Betriebshaftpflicht Winterdienst – Die Winterdienst Versicherung

Betriebshaftpflicht Winterdienst

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür. So auch bei der Ausführung von Winterdienst. Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden schützt die Betriebshaftpflicht Winterdienst Betriebe vor den finanziellen Folgen.

Was ist in der Winterdienst Versicherung versichert?

Versichert ist in aller Regel die im Versicherungsvertrag beschriebene Tätigkeit. Das bedeutet aber für Sie, es ist absolut wichtig, dass die Winterdienst Versicherung auch wirklich alle Tätigkeiten aufführt, die Sie in letzter Konsequenz ausüben. So macht es zum Beispiel einen Unterschied, ob die Betriebshaftpflicht Winterdienst im Rahmen einer Hausmeistertätigkeit versichert oder ob auch der Winterdienst bei Fremdobjekten oder gar an öffentlichen Plätzen versichert ist. Es reicht deshalb nicht aus, wenn die Betriebshaftpflicht Winterdienst versichert. Es müssen vor allem die jeweiligen Tätigkeiten ausformuliert werden. Nur so wird im Schadensfall die Betriebshaftpflicht Winterdienst Betrieben auch wirklich den Schutz bieten, den man braucht.

Optimal ergänzen lässt sich die Winterdienst Versicherung, bei Garten-/Landschaftsbau, Gebäudereinigung oder auch Hausmeister Betrieben.

Betriebshaftpflicht Winterdienst: Welche Versicherungssumme brauche?

Für Personenschäden und Sachschäden empfehlen wir eine Versicherungssumme nicht unter 5 Mio. EUR zu wählen. Sofern es preislich keinen großen Unterschied macht und der entsprechende Versicherer in der Gewerbehaftpflicht für Winterdienst Betriebe eine höhere Summe anbietet, wäre zu prüfen, ob sich das nicht vielleicht sogar für Sie eher auszahlt.

Winterdienst Versicherung

Sie können die Versicherungssumme für gewöhnlich auch später noch nach oben hin anpassen. So starten Sie erst einmal mit einer günstigen Winterdienst Versicherung, ehe Sie dann bei Bedarf in die Vollen gehen. Gerade für Existenzgründer gibt es zudem bei einigen Versicherern auch tolle Existenzgründer Rabatte, die in den ersten Jahren die Betriebshaftpflicht günstig machen.

Was kostet die Betriebshaftpflicht Winterdienst Betriebe?

Die Winterdienst Versicherung Kosten sind je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und es kommt u.a. auf die Tätigkeiten an, die ausgeübt werden. Ebenfalls hängt die Jahresprämie von der Versicherungssumme, dem Umsatz / Lohnsumme / Anzahl der tätigen Personen oder auch der Versicherungssumme ab. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung beeinflusst ebenfalls den Jahresbeitrag.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung, aber nicht höher als 250 oder 500 EUR. Sie sparen in aller Regel zwischen 10-15% bei den Kosten. Das lohnt sich aber oft nur, wenn der Beitrag zur Betriebshaftpflicht an sich recht hoch ist. Bei einer vergleichsweise günstigen Winterdienst Versicherung lohnt sich eine Selbstbeteiligung oft nicht.

So oder so – arbeiten Sie möglichst gewissenhaft, damit Sie Unfälle vermeiden können. Kommt es doch einmal zu einem Unfall, für den man Sie in die Verantwortung nehmen will, dann hält Ihnen die Betriebshaftpflicht den Rücken frei.

Winterdienst – Wer haftet bei Schäden?

Eine glänzende Schneedecke bedeckt das Land. Sonnenstrahlen funkeln, es herrscht eisige Kälte:  Der Winter ist da – endlich. Vernehmen wir jedoch morgens die Geräusche der ersten fleißigen Nachbarn beim Schneeräumen, zeigt sich auch bald die Kehrseite dieser eigentlich so wundervollen Jahreszeit. Unweigerlich stellt sich beim Winterdienst die Frage „ Wer muss räumen und wer haftet überhaupt im Schadensfall?“

Wer ist beim Winterdienst für die Sicherheit der Gehwege verantwortlich?

Kommunen haben die Winterpflicht für die Gehwege mittels Satzung meist an die Hauseigentümer übertragen. Gehwege sind bei Eis und Schnee zu räumen, es muss gestreut werden. Ereignet sich dennoch ein Sturz, sieht sich der Hauseigentümer unter Umständen mit Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen auf Schmerzensgeld konfrontiert.

Was versteht man unter Verkehrssicherungspflicht?

Jeder Hauseigentümer hat Sorge zu tragen, dass seine Gefahrenquelle verkehrssicher ist. Als Gefahrenquelle wird im konkreten Beispiel die Immobilie und das Grundstück betrachtet. Bei Unterlassung dieser Pflicht wird der Hauseigentümer, der Mieter oder der externe Dienstleister in Haftung genommen.

Um der Streu- und Räumpflicht gerecht zu werden, kann die Verkehrssicherungspflicht delegiert werden:

  • An die Mieter durch Hausordnung oder Mietvertrag
    Die Kontroll- und Überwachungspflicht liegt hier weiterhin beim Hauseigentümer, Geräte müssen durch den Vermieter gestellt werden
  • An einen externen Dienstleister (z.B. Hausmeister, Gebäudereinigung, …)

Die Kosten für den Winterdienst können durch die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden

An Werktagen sollte zwischen 07-22 Uhr geräumt und gestreut werden, an Sonn- und Feiertagen ab 09 Uhr. Eine allgemeingültige Aussage gibt es dazu allerdings nicht. Grundsätzlich richtet sich die Streupflicht nämlich nach den jeweiligen Verkehrsbedürfnissen und ist in der Satzung der Gemeinde festgelegt. Spätestens eine Stunde nach Schneefall oder Glatteisbildung ist dieser Pflicht nachzugehen. Eine Wiederholung ist erforderlich, sobald die Wirkung des Streuguts nachlässt und damit die Gefahr einer Verletzung von Personen oder Sachen droht.

Welche Haftpflichtversicherung schützt Sie?

In allen Fällen lohnt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Übernahme eines Schadens wie auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche:

  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Hauseigentümer von Mietobjekten
    Grundsätzlich leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vermieters im Schadensfall. Der Mieter hat Anspruch auf Leistung der Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung des Vermieters, sofern er die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kosten anteilig über die NK-Abrechnung trägt. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht für den Mieter die Gefahr des Regresses.
  • Die Privathaftpflichtversicherung für selbstbewohnte Objekte / als Mieter
    Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung wird i.d.R. bereits Versicherungsschutz für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gewährt. Bei selbstgenutzten Mehrfamilienhäuser wird es schon kritisch. Versicherungsschutz bieten hier beispielsweise die Toptarife der Haftpflichtkasse Darmstadt und der GVO. Besteht über den Vermieter keine Haus- und Grundbesitzer Versicherung, empfehlen Experten den Abschluss einer Privathaftpflicht durch den Mieter. Im Leistungsfall bleibt darüber hinaus zu prüfen, ob die Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter übertragen wurde.
  • Die Betriebshaftpflicht für externe Dienstleister
    Wird die Streupflicht an einen externen Dienstleister übertragen, haftet dieser vertragsgemäß und im Rahmen seiner Tätigkeit im Schadensfall. Externe Dienstleister, die sich um das Räumen und Streuen kümmern, sind z.B. Hausmeister, Garten- und Landschaftsbauer oder auch ein Sicherheitsdienst, der während der kalten Monate den Winterdienst als Zusatztätigkeit oft für Auftraggeber mit anbieten. Schutz bietet hier eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Beim Thema Winterdienst handelt es sich um einen komplexen Sachverhalten. Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich fachmännischen Rat bei Ihrem Experten für Gewerbeversicherungen. Gerne stehen wir Ihnen als Versicherungsmakler mit umfassendem Fachwissen rund um die Themen Gewerbehaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung zur Seite.